Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen
Ralf Husstegge ist durch die vertragsärztliche Zulassung berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Hierbei werden die Kosten für die Psychotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen übernommen.
Da Martina Chauvel und Manuela Schön diese vertragsärztliche Zulassung nicht haben, können sie nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In besonders begründeten Einzelfällen ist jedoch eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung über das sog. Kostenerstattungsverfahren (außervertragliche Kostenübernahme) möglich.
Als Psychotherapeuten sind wir durch die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, einmal pro Quartal die Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € für die Krankenkasse einzuziehen.